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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war
bereitgestellt worden ist.
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Der
Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
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Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
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a)
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen, ausgenommen er hat nach 4c) bzw. 4d) rechtzeitig storniert, den vereinbarten Preis zu bezahlen,
abzüglich der vom Gastwirt (Hotelier) ersparten Aufwendungen.
b) Die ersparten Aufwendungen für den Hotelier betragen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, somit hat der Gast bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 80% zu tragen. c) Bei Buchungen von einem bis zu drei Zimmer ist bis einen Tag vor dem gebuchten
Termin ist eine Stornierung der Zimmer kostenfrei, danach sind die die
vorgenannten Stornierungskosten, also 80% des Übernachtungspreises, fällig. d) Bei Buchungen ab vier Zimmer (Gruppe) ist bis eine Woche vor dem gebuchten Termin eine Stornierung der Zimmer kostenfrei, danch sind die vorgenannten Stornierungskosten fällig.
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a)
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers, hat der
Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu
bezahlen.
c) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, behält der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer und Appartements
nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben.
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An- und Abreise
a) Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer.
Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug
(Check In time) ausschließlich von 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr des
Anreisetages möglich.
Die Rückgabe (Check Out time) des Zimmers hat bis spätestens 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 19.30 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.
b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages
bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die
Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde.
c) Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bamberg.
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Wir
weisen gem. Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass personenbezogene
Daten mittels elektronischer Hilfsmittel gespeichert und verarbeitet
werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
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Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.
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Wir
weisen darauf hin, dass Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen von der
Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit werden, dass Sie durch
einen in
Ihrer Person liegenden Grund an der Ausübung des Ihnen zustehenden
Gebrauchsrechts verhindert werden. Der Vermieter muss sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen
lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
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Der
Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier
verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder anderweitig zu
bemühen.
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